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Berufliches Gymnasium Technik

Fachhochschulreife

Schulischer Teil der Fachhochschulreife

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann im Beruflichen Gymnasium erworben werden, und zwar frühestens am Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase.

Zu erbringende Leistungen

Für den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife sind durch die Leistungen in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase folgende Leistungen zu erbringen: 

  • In den vier Schulhalbjahresergebnissen im ersten und zweiten Prüfungsfach mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung.
  • In zwei Schulhalbjahresergebnissen im dritten Prüfungsfach sowie in weiteren neun Schulhalbjahresergebnissen insgesamt 55 Punkte in einfacher Wertung.
  • In mindestens 11 dieser 15 Schulhalbjahresergebnisse müssen jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein, darunter mindestens zwei der Schulhalbjahresergebnisse im ersten und zweiten Prüfungsfach.

Schulhalbjahresergebnisse

Unter den insgesamt 15 Schulhalbjahresergebnissen müssen je zwei 

  • in Deutsch
  • in derselben Fremdsprache,
  • in Mathematik
  • und in derselben Naturwissenschaft,
  • in Betriebs- und Volkswirtschaft oder Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling oder Volkswirtschaft oder Geschichte sein.

Nachweis

Die Fachhochschulreife wird im Beruflichen Gymnasium erworben mit dem schulischen Teil sowie dem Nachweis

  • eines mindestens einjährigen berufsbezogenen Praktikums, das bestimmten Vorschriften entspricht oder
  • einer erfolgreich abgeschlossenen, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten Berufsausbildung oder - durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres, eines einjährigen Wehr- oder Zivildienstes oder eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes.

Anerkennung in anderen Bundesländern

Nach Ziffer 13.2 der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i. d. F. vom 08.12.2016) werden die Zeugnisse der Fachhochschulreife in den Bundesländern – außer in den Ländern Bayern und Sachsen – gegenseitig anerkannt.