Ab ins Ausland - Interesse an einem Auslandspraktikum?
Die GBS des Landkreises Grafschaft Bentheim arbeiten mit der GEB (Gesellschaft für Europabildung) zusammen. Diese Gesellschaft glaubt an die Entstehung eines vereinten Europas, wenn Menschen die Möglichkeit bekommen, sich persönlich kennenzulernen um voneinander und miteinander zu lernen (siehe Homepage: https://www.europabildung.org)
Wo kann es hingehen?
Die GEB hat Partner in folgenden Ländern:
Warum soll ich ins Ausland gehen?
Mögliche Ziele:
Wer wird gefördert?
Auszubildende in der dualen Ausbildung und Schülerinnen und Schüler der zweijährigen Berufsfachschulen Informationstechische/-r Assistent/-in bzw. Kosmetik (BXT/BXO) werden über EU-Gelder (ERASMUS+) gefördert, ein Auslandspraktikum zu absolvieren.
Wann kann das Auslandpraktikum stattfinden?
Es kann während der Ausbildung absolviert werden und/oder bis zu einem Jahr nach dem Ausbildungsende. Der Zeitraum wird in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule festgelegt.
Wie lange sollte das Auslandspraktikum dauern?
Die Dauer des Auslandspraktikums kann maximal ein Jahr betragen. Sinnvoll wäre ein Zeitraum während der Ausbildung von mindestens 4 Wochen. Jedoch ist auch ein längerer Zeitraum möglich. Nach der Ausbildung könnte ein (auch weiteres) mehrmonatiges Praktikum erfolgen.
Welche Leistungen werden über ERASMUS+ finanziert?
Die Höhe der Fördergelder sind vom Zielland, den Leistungen und der Dauer des Auslandsaufenthaltes abhängig. Sie decken den größten Teil der Kosten für Reise, Unterkunft vor Ort, Vermittlung eines Praktikumsplatzes, Transport vor Ort. Der Rest der Kosten muss von den Teilnehmenden selber übernommen werden.
(Weitere Informationen unter dem Link: https://www.europabildung.org/wp-content/uploads/2017/12/2016_Tabelle-Eigenbeiträge.pdf)
Folgende Leistungen werden durch das Stipendium und die Eigenbeteiligung abgedeckt:
Wer muss zustimmen?
Selbstverständlich müssen der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule dem Vorhaben zustimmen. Schließlich zahlt der Ausbildungsbetrieb weiterhin die Ausbildungsvergütung und ggf. muss der versäumte theoretische Unterrichtsstoff selbständig erarbeitet werden.
Wie bewerbe ich mich?
Um ein Stipendium zu bekommen müssen folgende Unterlagen erstellt werden:
Rechtlicher Rahmen
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG, §2) können Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Die Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.
Bei Fragen bitte das Team Internationalisierung kontaktieren oder einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schreiben!
Ansprechpartner
An der Denekamper Str.: Frau Steinkühler und Herr Walter
Am Bölt: Frau Klug, Frau Lloydt und Frau Slots
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