Gewerbliche Berufsbildende Schulen des Landkreises Grafschaft Bentheim Denekamper Straße 1 48529 Nordhorn Telefon: (05921) 9603 Telefax: (05921) 962113
Die Zeugnisnote, die in der jeweiligen Grundstufe der Berufsschule festgeschrieben wird, erscheint auch auf dem Abschlusszeugnis der Gesamtausbildung. Somit hat die Notengebung große Bedeutung.
Bei der Leistungsbeurteilung sind die sportlichen Leistungen und die weiteren Kompetenzbereiche des sportlichen Handelns, die innerhalb der einzelnen Themenfelder unterschiedlich gewichtet sind, angemessen zu berücksichtigen.
Nachfolgend die vier Kompetenzbereiche zur Notenfindung (vergleiche Punkt 3):
Die Fachkonferenz Sport hat folgenden Beschluss gefasst:
Zur Notenfindung der Gesamtnote Sport, in der BFS und Berufsschule, werden die Beurteilungen in den Kompetenzbereichen wie folgt gewichtet:
Kompetenzbereich 1 mit 60%
und Kompetenzbereiche 2 + 3 mit 30%
und Kompetenzbereich 4 mit 10%!
In den Klassen der BES (BVJ; BEK) erfolgt folgende Gewichtung:
Kompetenzbereich 1 mit 50%
und Kompetenzbereiche 2+3 mit 40%
und Kompetenzbereich 4 mit 10%!
Für die Vollzeitschulformen soll gelten:
Die Notengebung und Zeugnisnote in der Fachoberschule und im Beruflichen Gymnasium setzt sich zusammen aus: Sportmotorischer Leistung, mündlicher Leistung und anderen beurteilbaren Leistungen.
Sportmotorische Leistungen können sein:
Mündliche Leistungen können sein:
Beurteilbare andere Leistungen können sein:
In den Fachoberschulen sind in Absprache mit den Schülern mindesten drei Unterrichteinheiten von ca. 6 Unterrichtsterminen durchzuführen. Für die Unterrichteinheiten ist mindestens je eine Sportart aus dem Bereich I und aus dem Bereich II zu wählen. Jede Unterrichtseinheit ist mit einer Leistungsüberprüfung/Zensur gleichgewichtet abzuschließen. Die sportmotorische Leistung ist mit 2/3 (66,7%) und die mündliche Leistung mit 1/3 (33,3%) in die Gesamtzensur einzubringen.
Im Beruflichen Gymnasium Klasse 11 (Einführungsphase) sind Themen (mindestens je eins) aus den Erfahrungs- und Lernfelder (A u. B) zu unterrichten. Jede Unterrichtseinheit wird gleichberechtigt mit einer Leistungsüberprüfung/Zensur abgeschlossen. Alle durchgeführten Unterrichtseinheiten werden für die Ermittlung der Gesamtzensur gewichtet.
Sowohl in der Einführungsphase (Kl. 11) als auch in der Qualifikationsphase (Kl. 12 u. 13) sind die sportpraktischen Anteile mit zwei Dritteln (66,7%), die Mitarbeit im Unterricht mit einem Drittel (33,3%) zu gewichten.
Sowohl in der Berufsschule, Berufsfachschule als auch in den Vollzeitschulformen (BVJ, BEK, FOT, Berufliches Gymnasium) ist bei der Notengebung / Zeugnisnote eine notwendige Entschuldigungen (durch Eltern bzw. Arzt) für Nichtteilnahme am Sportunterricht zu berücksichtigen (siehe Bestimmungen für den Schulsport).
Vergleiche hier auch die GBS Verfahrungsregelung Leistungsbeurteilung vom Juli 2013!
Notendefinitionen siehe im Anhang
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